Allgemeine Geschaeftsbedingungen
Bitte sorgfältig durchlesen.
1. Geltung der Geschäftsbedingungen
1.1 // Sämtliche Produktion von Bild-, Video- und Tonmaterial sowie die Erteilung von Lizenzen erfolgt ausschließlich auf Grundlage der folgenden Geschäftsbedingungen. Diese besitzen Gültigkeit für alle künftigen Projekte, sofern nicht ausdrücklich schriftlich abweichende Regelungen vereinbart wurden.
1.2 // Sollten Änderungen gegenüber den Geschäftsbedingungen vom Auftraggeber vorgenommen werden, werden diese nicht anerkannt.
Auch ein fehlender Widerspruch des Fotografen lässt die abweichenden Geschäftsbedingungen nicht zum Vertragsinhalt werden.
2. Produktionsaufträge
2.1 // Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind unverbindlich und müssen nur bei einer erwarteten Erhöhung von 15% dem Auftragnehmer mitgeteilt werden.
2.2 // Der Auftraggeber verpflichtet sich die Zustimmung der Rechte Dritter, Eigentumsrechte oder Urheberrechte von Personen oder Objekten einzuholen. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von Ersatzansprüche Dritter frei, falls eine Verletzung dieser Pflicht erfolgt.
2.3 // Bei Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die Erstellung von Foto-/Video-/ und Tonmaterial an.
2.4 // Sämtliche Medien (Foto-/Video-/Tonaufnahmen) unterliegen der künstlerischen und technischen Gestaltungsfreiheit des Auftragnehmers, sodass Reklamationen oder Mängelrügen hinsichtlich Aufnahmeort und der verwendeten optischen und technischen Mittel ausgeschlossen sind.
2.5 // In der Nachbearbeitung der Foto-/Video- und Tonaufnahmen wird stets versucht, auf die Kundenwünsche einzugehen. Grobe Fehler, wie etwa falsche Namen oder fehlende Musik werden kostenfrei nachgebessert. Hinsichtlich weiteren Nachbesserungen werden 50€/Stunde berechnet.
2.6 // Die persönlichen Nutzungsrechte der Aufnahmen werden erst dann eingeräumt, wenn die Zahlung vollständig getätigt wurde. Die Nutzungsrechte gelten nur für die käuflich erworbenen Aufnahmen (laut vertragsgemäßer Abnahme).
2.7 // Der Auftraggeber verpflichtet sich innerhalb zwei Wochen nach Übermittlung der Ergebnisse zu einer Untersuchungs- und Rügepflicht. Die offensichtlichen Mängel müssen innerhalb dieser Frist schriftlich an den Auftragnehmer mitgeteilt werden. Sollte der Auftraggeber dieser Pflicht nicht nachkommen, gelten die Ergebnisse als genehmigt.
2.8 // Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn es wird unter Vorsatz, grober Fahrlässigkeit gehandelt, oder es entstehen Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit.
2.9 // Eine endgültige Buchung wird durch schriftliche Bestätigung kundgetan. Die Beauftragung ist rechtskräftig, sobald die Anzahlung geleistet wurde.
2.10 // Die Höhe der Anzahlung beträgt 30% der vereinbarten Kosten des Gesamtbetrags. Bei der Anzahlung handelt es sich um eine nicht erstattungsfähige Gebühr, sodass sie im Falle einer Auftragsstornierung seitens Auftraggeber einbehalten wird. Gleiches gilt dann, wenn das Hochzeitsdatum verschoben wird und der Auftragnehmer den Termin nicht wahrnehmen kann. Wenn die Anzahlung nicht innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist geleistet wird, verpflichtet sich der Auftragnehmer nicht zur Durchführung des Auftrags.
2.11 // Die Bild- und Tonrechte liegen beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber erhält für die vertragsmäßig erworbenen Aufnahmen die privaten Nutzungsrechte zur Veröffentlichung und Vervielfältigung.
2.12 // Manipulation der Bilder und Videos ist nicht gestattet. Eine Teilnahme an Wettbewerben bedarf der schriftlichen Zustimmung des Urhebers. Der Auftragnehmer ist berechtigt die entstandenen Bilder und Videos für Zwecke der Eigenwerbung zu nutzen.
2.13 // Der Auftraggeber hat dafür sorge zu tragen, dass alle Personen die auf den Bildern/Videos erkenntlich sind, einverstanden sind. Dies gilt insbesondere bei Events wie Hochzeiten - sollten Personen nicht fotografiert oder gefilmt werden wollen, muss dies schriftlich im Vorfeld mitgeteilt werden.
2.14 // Sollte eine Veröffentlichung der Bilder und Videos nicht gewünscht sein, wird eine Einmalzahlung von 200€ fällig.
Weitere Informationen zu den Veröffentlichungsrechten finden Sie hier. Werden die AGB akzeptiert, gelten die Veröffentlichungsrechte automatisch ebenfalls akzeptiert.
2.15 // Der Auftraggeber behält sich vor, das Angebot vor der finalen Beauftragung, ohne Angabe von Gründen zurückzuziehen. Der Auftraggeber hat das Recht, bis zu einem Monat vor dem im Vertrag angegebenen Hochzeitstermin nach Maßgabe der folgenden Bestimmung von diesem Vertrag zurückzutreten. Maßgeblicher Zeitpunkt für die wirksame Erklärung des Rücktritts ist der Eingang einer schriftlichen Erklärung per Post an den Auftragnehmer unter der oben angegebenen Anschrift.
3. Honorar und Zusatzleistungen
3.1 // Wird der angegebene Zeitumfang, aus Gründen die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat, überschritten, wird eine weiter Kostenabrechnung von 150€/Stunde fällig.
3.2 // Der Auftraggeber erstattet die anfallenden Nebenkosten, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind. Hierunter fallen z.B. Parkhausgebühren, Eintritt, Verbrauchsmaterialien, Reisekosten, Genehmigungen..
3.3 // Der volle Rechnungspreis (ggfs. abzüglich der bereits geleisteten Anzahlung) ist sofort nach Abschluss der Leistung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
3.4 // Die privaten Nutzungsrechte erwirbt der Auftragnehmer erst nach vollständigem Zahlungseingang der erbrachten Leistung inkl. sämtlicher Nebenkosten.
4. Haftung und Schadenersatz
4.1 // Der Auftragnehmer haftet nur im Falle von Schäden, wenn er sie selbst oder die verwendeten Hilfsmittel vorsätzlich begangen hat oder auf grob fahrlässiges handeln zurückzuführen ist. Hiervon ausgenommen sind die Kardinalpflicht (Erreichung der Vertragspflicht), Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit - hier haftet der Auftragnehmer bereits bei leichter Fahrlässigkeit.
4.2 // Der Auftragnehmer haftet nicht für die Nutzung der Aufnahmen, insbesondere für die wettbewerbs- oder markenrechtliche Nutzung.
4.3 // Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
4.4 // Die Übermittlung/Übersendung der Aufnahmen erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftragnehmers.
4.5 // Die Nutzung, Veränderung, Umgestaltung, kommerzielle Nutzung und Weitergabe der Aufnahmen ist untersagt. Bei Verstoß gegen diese Klausel wird eine Vertragsstrafe des fünffachen Honorars, jedoch mindestens 1.000 €, fällig. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadenersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.
4.6 // Unterbleibt bei Veröffentlichung von Bild-/Video- und/oder Tonmaterial die Nennung des Auftraggebers, so behält der Auftraggeber sich vor, eine Vertragsstrafe von 100% des üblichen Honorars anzusetzen, jedoch mindestens 100€ pro Bild und Einzelfall.
4.7 // Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistungserbringung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden.
4.8 // Die Planung, Organisation und Durchführung der Aufträge erfolgt gewissenhaft und mit sorgfältiger Planung. Jedoch wird im Falle von besonderen Umständen, wie etwa plötzliche Krankheit (auch von Familienangehörigen der Auftragnehmer), Verkehrsunfälle, Umwelteinflüsse, Todesfälle oder Verkehrsstörungen, keine Haftung übernommen, falls die Auftraggeber nicht zum vereinbarten Termin erscheinen können. Für daraus resultierende Schäden, Verluste oder Folgen wird keine Haftung übernommen. Die Auftraggeber bemühen sich um einen Ersatzdienstleister (falls gewünscht).
4.9 // Falls es dem Auftraggeber nicht möglich den Auftrag auszuführen aufgrund von höherer Gewalt, Unfall, Krankheit, Verlust/Defekt der Ausrüstung, Fehlfunktion der Technik usw. oder die Aufnahmen innerhalb der vereinbarten Zeit zu liefern, verzichtet der Auftraggeber auf eine Schadenersatzforderung und die Umlage von Mehrkosten auf den Auftragnehmer.
4.10 // Sollte der Auftraggeber einen Termin aus oben genannten Gründen nicht wahrnehmen können, wird er sich um die Organisation eines Ersatzdienstleisters bemühen (falls gewünscht).
4.11 // Die Anzahlung wird in voller Höhe vom Auftragnehmer zurückerstattet, sollte er den vereinbarten Termin aufgrund der in 4.9 genannten Gründen nicht wahrnehmen können.
5. Stornierungsgebühren
5.1 // Die Stornierungsgebühren, die der Auftragnehmer im Falle einer Stornierung zu leisten hat, hängen maßgeblich von dem Tag des Stornierungseingangs ab. Eine schriftliche Stornierung wird vorausgesetzt.
5.2 // Bis zu 6 Monate vor dem Buchungstermin: 30% Anzahlung werden einbehalten
Bis zu 3 Monate vor dem Buchungstermin: 50% des gebuchten Preises müssen vom Auftraggeber geleistet werden
Bis zu 1 Monat und kürzer vor Buchungstermin: 75% des gebuchten Preises müssen vom Auftraggeber geleistet werden
5.3 // Ausnahmen sind Krankheit des Brautpaares oder Todesfälle in der engeren Familie. Ob ein Nachweis zu erbringen ist liegt im Ermessen des Auftragnehmers
6. Exklusivrecht
6.1 // Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass der Auftraggeber der einzige Foto-/Videograf am vereinbarten Termin sein wird. Es wird keine Haftung für überbelichtete Aufnahmen übernommen, die durch fremdes Blitzlicht oder sonstige Lichtsysteme entstehen. Dies gilt ebenso für Momente die nicht festgehalten werden können, weil eine Behinderung durch Gäste oder andere Foto-/Videografen entstanden ist.
6.2 // Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle notwendigen Informationen rechtzeitig zukommen zu lassen, um den Auftrag vollumfänglich ausführen zu können.
7. Verpflegung & Anfahrtskosten
7.1 // Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer (in der Regel 1 oder 2 Personen, je nach gebuchtem Leistungsumfang) Essen, Getränke und je ein Sitzplatz zur Verfügung stehen.
7.2 // Die ersten 15 Kilometer ab dem Standort Baden-Baden sind kostenfrei. Jeder weitere Kilometer wird mit einer Anfahrtspauschale von 0,50€/km zzgl. MwSt. berechnet und dem Auftraggeber mit der Schlussrechnung in Rechnung gestellt.
9. Akzeptanz der AGB
9.1 // Bei Buchung des Auftragnehmers bestätigt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. AGB Stand Januar 2021
10. Salvatorische Klausel
10.1 // Soweit Bedingungen innerhalb dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.